Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung finden

Posted by – 27. September 2011

Wer sich allein auf die staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit verlässt, lebt riskant. Ein gesetzlich Rentenversicherter erhält selbst bei voller Erwerbsminderung nur etwa 30 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Jeder vierte Erwerbstätige verliert während seiner Berufslaufbahn die Fähigkeit, seine Arbeit vollständig auszuüben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist also nötig, wenn man seinen Lebensstandard nicht erheblich senken möchte. Doch nur mit dem richtigen Vertrag hat man einen soliden Schutz.

Merkmale einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung

Besonders wichtig ist, dass aus dem Versicherungsvertrag kein “abstraktes Verweisungsrecht” hervorgeht. Sonst darf vom Versicherten bei Berufsunfähigkeit verlangt werden, dass er einen beliebigen anderen Beruf aufnimmt, der ihm noch möglich ist. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt ohne Wenn und Aber schon bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss Gesundheitsangaben machen. Hierfür muss der Antragsteller Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Einige Anträge enthalten Fragen, die sich nur schwer beantworten lassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn besonders lange Zeiträume abgefragt werden, etwa zu bestimmten Erkrankungen in den letzten zehn Jahren. Macht der Versicherte eine lückenhafte Angabe, darf die Versicherung bei Berufsunfähigkeit den Vertrag kündigen.

Ebenfalls bedeutsam ist die “Nachversicherungsgarantie”, die im Versicherungsvertrag unbedingt enthalten sein sollte. Nur dann kann der Versicherte nach veränderten Lebensumständen (durch Heirat, Geburt, Berufswechsel u. a.) die Rentenhöhe ohne Gesundheitsprüfung anheben.

Nicht zu vernachlässigen sind die Themen Versicherungsdauer und Vertragslaufzeit. Aus der Versicherungslaufzeit geht hervor, bis zu welchem Alter Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, damit der Versicherte die Rente erhält. Dieses Maximalalter sollte möglichst hoch sein. In einigen Verträgen ist nur 55 als Höchstalter festgelegt. Wer solch einen Vertrag wählt und nach dem Maximalalter berufsunfähig wird, geht leer aus. Die Vertragslaufzeit definiert, bis zu welchem Alter man die Berufsunfähigkeitsrente bekommen kann. Auch hier gilt: Je höher das Alter, desto besser. Im Optimalfall erhält man die Zahlungen bis zum Beginn der
Altersrente, damit keine finanzielle Lücke entsteht.

Die Kosten beruhen auf persönlichen Faktoren, dem Leistungsumfang und der Kostenpolitik des Versicherungsunternehmens. Zu den persönlichen Aspekten gehören der Gesundheitszustand, das Alter und der Beruf. Diese Punkte sind entscheidend für das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Je höher das Risiko und je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto mehr muss der Versicherte zahlen. Dennoch ist oftmals der gleiche Versicherungsschutz zu sehr unterschiedlichen Preisen erhältlich.

In jedem Fall sollte man mehrere Tarife mit einem Versicherungsexperten gegenüberstellen, bevor man ein Angebot wählt. Ein Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich, wenn man einen soliden Schutz zu fairen Preisen erhalten möchte.

Quelle: www.berufsunfaehigkeit.com

Kein Schlussverkauf traditioneller Versicherungen erwartet

Posted by – 16. August 2011

Die anstehende Rechnungszinsabsenkung wird den Absatz fondsgebundener Versicherungen beflügeln. Davon gehen über 70 Prozent der Makler aus, die “Towers Watson” im Auftrag der “maklermanagement.ag” zwischen Mai und Juni 2011 schriftlich befragt hatte. Von einem sogenannten Schlussverkauf traditioneller Produkte gehen die Makler mehrheitlich nicht aus.

“Das ist nachvollziehbar, denn nur wegen der Absenkung des

Nach der Hochzeit lohnt ein Blick auf die Versicherungen

Posted by – 16. August 2011

GIESSEN (viw). Pro Jahr geben sich 375 000 Paare in Deutschland das Ja-Wort. Doch beim Zusammenziehen stellen dann beide fest, dass nicht nur Staubsauger, Kühlschrank und Herd jetzt doppelt vorhanden sind, sondern auch einige Versicherungspolicen. So tauchen Fragen auf: Können Versicherungen zusammengelegt werden? Müssen sich die Versicherungssummen ändern? Der Gießener Anzeiger sprach mit Günter Weidemann, Sprecher des Bezirks Gießen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Was tun, wenn Versicherungen im gemeinsame

BGH sieht Fettbrand nicht zwangsläufig als grobe Fahrlässigkeit

Posted by – 15. August 2011

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist es nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn ein Versicherter einen Top mit erhitztem Fett nicht ununterbrochen beaufsichtigt und dann nicht erkennt, wenn dieser einen Brand auslöst (Az.: VI ZR 196/10). In manchen Fällen kann es sich auch um ein sogenanntes Augenblicksversagen handeln. Dann hat die Versicherung keinerlei Regressansprüche.

Im konkreten ….

Kaum Versicherungsschutz gegen radioaktive Strahlung

Posted by – 15. August 2011

Von: Jennifer Gregorian – 15.08.2011

Die Frage nach einer adäquaten Absicherung gegen die Folgen atomarer Strahlung ist heutzutage nicht nur hochbrisant, sondern hat durchaus ihre Berechtigung. Die Antwort dürfte nicht überraschen: In solchen Fällen existieren so gut wie keine versicherungstechnischen …

Versicherungsrisiko nach Sanierung

Posted by – 14. August 2011

Umbauten und Modernisierung steigern den Wert des Hauses – und damit die nötige Versicherungssumme. Es gibt aber noch andere Preistreiber

Bei Feuer, Sturm oder geplatzten Wasserleitungen vertrauen Hausbesitzer auf den Schutz ihrer Wohngebäude-Versicherung. Doch wenn die Versicherungssumme nicht stimmt, kann es wegen “Unterversicherung” böse Überraschungen geben – daran sollten vor allem jene Hausbesitzer denken, die größere Umbauten oder Modernisierungen planen. Unterversicherung bedeutet: Der Wert des Hauses ist größer als die Versicherungssumme. Brennt zum Beispiel ein mit 200 000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadensfall maximal diesen Betrag, auch wenn das Haus 300 000 Euro wert war. Sogar bei einem Schaden von nur 50 000 Euro würde der …

Kündigung von Versicherungsverträgen

Posted by – 8. August 2011

Art der Kündigung Kündigungstermin Frist
Privathaftpflichtversicherung, Tierhalter-, Gewässerschäden-, Wassersport- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausrat-, Wohngebäude- Fußnote und Unfallversicherung, Glasversicherung
Ordentliche Kündigung Zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres. Drei Monate. Fußnote
Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2008 bei Verträgen, die länger als drei Jahre laufen: auch zum Ende des dritten, danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres.
Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2007 bei Verträgen, die länger als fünf Jahre laufen: auch zum Ende des fünften, danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres Fußnote.
Kündigung im Schadensfall Nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres. Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung. Fußnote
Sonderfall Rechtsschutzversicherung I: Kündigung in der Regel nach dem zweiten und jedem weiteren versicherten Rechtsschutzfall innerhalb von zwölf Monaten mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Innerhalb eines Monats ab ­Deckungszusage.
Sonderfall Rechtsschutzversicherung II: Lehnt der Versicherer trotz Leistungspflicht die Leistung ab, Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Innerhalb eines Monats ab Ablehnung.
Kündigung wegen Beitragserhöhung Fußnote Vertragsabschluss ab 29. Juli 1994: Kündigung bei jeder Beitragserhöhung zu dem Termin möglich, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
Abschluss 1. Januar 1991 bis 28. Juli 1994: wie oben, wenn der Beitrag um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent zum Erstbeitrag steigt. Fußnote
Abschluss vor dem 1. Januar 1991: Unterschiedlich nach Sparten. In der Regel Kündigung möglich bei Erhöhung um über 10 Prozent gegenüber Vorjahr oder um über 20 Prozent in den letzten drei Jahren Fußnote zu dem Termin, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird. Fußnote
Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
Ordentliche Kündigung Zum Ende jedes Versicherungsjahres (in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr). Ein Monat. Bei älteren Verträgen drei Monate.
Kündigung im Versicherungsfall Nach jedem versicherten Schadensfall mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende des Versicherungsjahres. Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung. Fußnote
Kündigung wegen Beitragserhöhung Fußnote Nach jeder Beitragserhöhung zu dem Termin, an dem die Erhöhung wirksam wird. Vertragsabschluss 1. Januar 1991 bis 28. Juli 1994: siehe Privathaftpflichtversicherung. Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung.
Lebensversicherung (Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung)
Ordentliche Kündigung oder Beitragsfreistellung Zum Ende des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Ein Monat.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ordentliche Kündigung oder Beitragsfreistellung Zum Ende des Versicherungsjahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Fußnote Ein Monat.
Private Krankenzusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatzversicherung oder Auslandsreise-Krankenversicherung)
Ordentliche Kündigung Zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende des Versicherungsjahres. Drei Monate Fußnote.
Kündigung wegen Beitragserhöhung Nach jeder Beitragserhöhung oder Erhöhung der Selbstbeteiligung des Versicherten zu dem Termin, an dem die Erhöhung wirksam wird. Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung.
Gesetzliche Krankenkassen
Ordentliche Kündigung Wechsel in eine andere Krankenkasse auch über den 1. Januar 2009 hinaus jederzeit möglich, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate bei seiner Kasse Mitglied war.
Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt.
Wechsel nach einer Frist von zwei vollen Monaten ab Erklärung der Kündigung möglich. Beispiel: Kündigung am 24. September, Wechsel zum 1. Dezember.
Kündigung wegen Beitragserhöhung Noch bis zum 31. Dezember 2008: Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung des Beitragssatzes. Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich. Binnen zwei Monaten ab Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung. Wechselfrist dann wie oben.
Ab dem 1. Januar 2009: einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen; Sonderkündigungsrecht, wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag zum einheitlichen Beitrags-satz erhebt. Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich. Bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags. Wechselfrist dann wie oben.
  • Stand: 1. August 2008
  • Fußnote 1 Keine Kündigung wegen Beitragserhöhung möglich, da gleitende Neuwertversicherung. Eine ordentliche Kündigung wird in der Feuerversicherung zudem nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Einwilligung der Gläubiger beibringt oder durch beglaubigten Grundbuchauszug nachweist, dass das Haus schuldenfrei ist.
  • Fußnote 2 Ausnahme: Bei Verträgen, die bis Ende 1992 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, beträgt die Frist nur einen Monat (“Sonderbedingungen Ost”).
  • Fußnote 3 Ab 1. Januar 2009: Kündigung dieser Altverträge zum Ende des dritten und danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres möglich.
  • Fußnote 4 Unfallversicherung: Statt dem Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem ein Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer beendet ist, der die abgelehnte Leistung zum Gegenstand hatte (z. B. durch ein Urteil oder einen Vergleich); Haftpflichtversicherungen: Statt dem Zeitpunkt der Ablehnung gilt der Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer eine Klage des Geschädigten zugestellt wird, weil der Versicherer die Schadenersatzleistung verweigert hat.
  • Fußnote 5 Ohne Verbesserung der Leistung.
  • Fußnote 6 Ab 1. Januar 2009 können diese Verträge bei jeder Erhöhung gekündigt werden.
  • Fußnote 7 Rechtsschutzversicherungen: bei Erhöhung von über 15 Prozent gegenüber Vorjahr oder mehr als 30 Prozent in den letzten drei Jahren.
  • Fußnote 8 Besteht der Kfz-Haftpflichtversicherer auf einen Rechtsstreit mit dem Geschädigten, gilt der Zeitpunkt, zu dem das Urteil rechtskräftig wird.
  • Fußnote 9 Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (z. B. zu einer Risikolebensversicherung) ist an die Hauptversicherung gebunden. Sie endet automatisch mit dieser und kann nur zusammen mit ihr beitragsfrei gestellt werden. Eine separate Kündigung ist möglich, in der Regel aber nicht mehr in den letzten fünf Jahren vor Vertragsablauf.
  • Fußnote 10 Auslandsreise-Krankenversicherung: häufig nur ein Monat.

Quelle = Test.de

Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Posted by – 1. August 2011

München, den 1. August (tc.) Die Versicherung der eigenen Arbeitskraft fällt in den Bereich der wichtigsten Vorsorgeformen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss bei der Prüfung des Gesundheitszustands unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen, um im Versicherungsfall nicht leer auszugehen. Einem aktuellen Urteil des Landgerichts Regensburg zufolge gilt diese Sorgfaltspflicht auch, wenn ein bestehender Versicherungsvertrag, bei dem die Gesundheitsprüfung bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt wurde, erweitert wird (Az.: 3 O 1208/10 [3]).

Im konkreten Fall wurde im Jahr 2004, zusätzlich zu einer Lebensversicherung …

PrismaLife AG: Makler und Vermittler profitieren von Kostenehrlichkeit im Beratungsgespräch bei Kunden

Posted by – 28. Juli 2011

Ruggell (ots) – Versicherungsmakler und Vermittler setzen zunehmend auf Kostenvergleiche in der Beratung von Kunden. Der führende Liechtensteinische Lebensversicherer PrismaLife AG bestätigt eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts You Gov Psychonomics, die besagt, dass Makler oft in Schwierigkeiten geraten, wenn diese in Beratungsgesprächen bei Kunden Kosten in Lebensversicherungspolicen exakt ermitteln und vergleichen wollen.

Markus Brugger, CEO der PrismaLife AG: “Wir kennen das Problem …

ADAC: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden

Posted by – 28. Juli 2011

Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung
Noch viele offene Fragen rund um Pedelecs

 

München (ots) – Mit den Pedelecs, den Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung, etabliert sich in Deutschland ein neues Verkehrsmittel, das nach Ansicht des ADAC viele ungeklärte Fragen aufwirft. Insbesondere die Haftungsfrage bei Pedelecs bis 25 km/h, die über eine Anfahrhilfe bis sechs km/h verfügen, könnte für die Benutzer schnell zur finanziellen Katastrophe werden. Ob verschuldete Unfälle von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, hängt nämlich vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab: Oftmals …